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Home » Seelsorge » Schweigepflicht 

Schweigepflicht

Was in einem seelsorgerlichen Gespräch mit einem Pfarrer oder Sozialdiakon besprochen wird, ist vertraulich. Die Mitarbeiter des Pfarrteams unterstehen der Schweigepflicht – diese gilt auch dann noch, wenn sie nicht mehr für die Kirchgemeinde tätig sind.

 
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